Vervielfältigen von Noten u. Liedtexten – Abschluß eines neuen Gesamtvertrages

22.10.2020

Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben erstmals einen Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der katholischen Kirche unterzeichnet.

Zwischen dem VDD und der VG Musikedition besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag, der es den katholischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung (analoge) Fotokopien für den Gemeindegesang im Gottesdienst zu verwenden. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesamtvertrag haben Gemeinden und sonstige Einrichtungen der katholischen Kirche nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, (auch digitale) Vervielfältigungen inklusive Beamernutzungen von Noten und Liedtexten herzustellen. Das gilt zum Beispiel für Gottesdienste und weitere Gemeindeveranstaltungen, in Kinderbetreuungseinrichtungen, Aus-, Weiter- und Familienbildungsstätten oder in Einrichtungen der Altenpflege.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition erklärt zum Vertragsabschluss: „Wir freuen uns, dass nun ein rechtlicher Rahmen existiert, der die Lizenzierung von analogen wie digitalen Vervielfältigungen außerhalb des bestehenden Pauschalvertrages regelt. Vor dem Hintergrund des vereinfachten Rechteerwerbs und des vertraglich vereinbarten Nachlasses in Höhe von 20 Prozent für sämtliche Nutzungen sind wir sicher, dass den Gemeinden und Einrichtungen der katholischen Kirche nun ein attraktives Angebot zum legalen Vervielfältigen von Noten und Liedtexten vorliegt.“
Der Geschäftsführer des VDD, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, erläutert angesichts der Regelung mit der VG Musikedition: „Durch den Gesamtvertrag erhalten ohne Ausnahme alle Einrichtungen der katholischen Kirche einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf die noch lizenzpflichtigen Vervielfältigungsvorgänge. Ich hoffe, dass dieser Vertrag auch einen Beitrag zu mehr Flexibilität in Vorbereitung und Durchführung von liturgischen Feiern und kirchlichen Veranstaltungen leisten kann.“
Hintergrund:
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen.
Hinweise:
Weitere Informationen zu melde- und vergütungspflichtigen Nutzungen sowie zum Antragsformular (Meldebogen) für eine Lizenz:

https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/2020-10-08_VG-Musikedition_Meldebogen.pdf