Corona-Ampel auf Rot – Auswirkungen für die Arbeit mit kirchlichen Chören

10.11.2021

Seit dem 9.11.2021 steht die sog. Corona- bzw. Krankenhaus-Ampel in ganz Bayern derzeit auf Rot. Es gelten daher verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Chorgesang und die Arbeit mit den kirchlichen Chören:

Ab sofort sind Chorproben und Konzerte nur noch unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Auch bei der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten muss der Chor die 2G-Regel einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gottesdienst als solcher nach 3G-Regel oder ohne 3G-Regel stattfindet.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten bitten wir Sie, unter Berücksichtigung der individuellen Situation Ihres Chores (Alter der Chorsänger, Impfstatus, Inzidenzzahlen in Ihrer Gemeinde, usw.), zu entscheiden, ob es unter Umständen derzeit nicht besser wäre, Chorproben und Chorgesang in Gottesdienst und Konzert vorläufig auszusetzen, bis sich die „Coronalage“ wieder entscheidend bessert. Dies gilt auch im Hinblick auf Kinder-, Schüler- und Jugendchöre.

Grundsätzlich gilt zwar nach wie vor ferner die 14. BayIfSMV und deren Aussage: „Jeder wird angehalten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. In Bezug auf die Teilnehmer/innen/Mitwirkende ist der Mindestabstand nicht einzuhalten, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist.“ Wir empfehlen aber dringend, wenn sie überhaupt proben und im Gottesdienst singen wollen, den Mindestabstand in der jetzigen Situation unbedingt einzuhalten!

Es ist uns sehr bewusst, dass bereits vielerorts die Proben für die Advents- und Weihnachtszeit begonnen haben, doch die Gesundheit aller Chormitglieder und auch der Gottesdienstbesucher hat oberste Priorität. Wir bitten Sie daher um Verständnis für diese neuen Einschränkungen und danken Ihnen, dass Sie trotz der erneut schwierigen Situation im Dienst der Musica Sacra sind und bitte hoffentlich auch bleiben.