01.09.2021
Die am 2. September in Bayern in Kraft tretenden neuen Corona-Regeln bringen auch für Gottesdienstbesucher Erleichterungen. Laut der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die an diesem Mittwoch im Bayerischen Landtag verabschiedet worden ist, muss in Kirchen nur noch eine medizinische Maske und keine FFP2-Maske mehr getragen werden.
Auch der Gemeindegesang, der bisher bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 100 verboten war, bleibt selbst bei hohen Ansteckungszahlen erlaubt. Die sogenannte 3G-Regel, nach der zu vielen Veranstaltungen nur Zugang gewährt wird, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist, ist für Gottesdienste grundsätzlich nicht verpflichtend. Hier müssen lediglich die bisher geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Ohne Einhaltung der Abstandregeln sind künftig Gottesdienste möglich, wenn Gottesdienstbesucherinnen und Besucher nach der 3G-Regel eingelassen werden – zum Beispiel bei kirchlichen Feiern mit einer definierten Besucherzahl wie bei Taufen oder Hochzeiten. Die neue Infektionsschutzverordnung gilt vorerst bis zum 1. Oktober.