Gottesdienste: Singen wieder erlaubt

07.06.2021

Das Generalvikariat hat darauf hingewiesen, dass ab Montag, 7. Juni, das Singen in Gottesdiensten wieder erlaubt ist. Diese Regelung gilt bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 und dem gleichzeitigen Tragen einer FFP2 Maske. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht sobald alle Gläubigen ihren Platz eingenommen haben. Dies gilt auch für den Gemeindegesang. Zudem darf das Gotteslob unter gewissen Voraussetzungen ausgelegt werden.

Vorbehaltlich einer gegebenenfalls gesamtbayerischen Regelung im Rahmen der Überarbeitung des Infektionsschutzkonzeptes für katholische Gottesdienste dürfen Gotteslobbücher ab sofort und bis auf Weiteres zur Verfügung gestellt werden, sofern verbindlich sichergestellt ist, dass die Bücher wenigstens alle 24-Stunden durchgewechselt werden. Die Bücher sollen auch ausschließlich zu den Gottesdienstzeiten ausgelegt werden, z.B. auf Bücherwägen oder unmittelbar am Platz, um das Risiko von Kontaminationen möglichst zu minimieren.